Warum die Grundversicherung nicht zahlt

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt aus der Komplementärmedizin genau fünf ärztliche Leistungen: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Voraussetzung ist laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusätzlich, dass die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung erbracht wird (Art. 4b der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV).

Neurofeedback steht nicht auf dieser Liste. Und Leistungen, die von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin erbracht werden, fallen laut BAG grundsätzlich in den Bereich der Zusatzversicherung, nicht in die Grundversicherung.

Daran ändert auch eine ärztliche Empfehlung nichts.

Wie eine Kostenbeteiligung über die Zusatzversicherung funktioniert

Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Du hast eine Zusatzversicherung, die Komplementärmedizin einschliesst. Meist ist das eine ambulante Zusatzversicherung. Einzelne Spitalzusatzversicherungen enthalten aber ebenfalls einen Beitrag, etwa die Sodalis Spitalversicherung (nur bei EMR-registrierten Fachpersonen mit einer von Sodalis anerkannten Therapieform).
  2. Die Methode steht im Methodenkatalog deines Produkts. Jeder Versicherer führt eine eigene Liste, und innerhalb derselben Kasse unterscheiden sich die Produkte.
  3. Die Fachperson ist beim EMR oder bei der ASCA registriert – und zwar für genau diese Methode. Einzelne Versicherer wie innova oder Helsana verlangen zusätzlich eine eigene Anerkennung.

Fehlt eine der drei Bedingungen, zahlt die Kasse in der Regel nicht. Rechne ausserdem nicht mit einer vollständigen Übernahme: Manche Produkte vergüten einen Prozentsatz bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, die Sodalis Spitalversicherung zum Beispiel 70 %, höchstens CHF 600 bis 1’200 pro Kalenderjahr. Prozentsatz und Höchstbetrag unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und von Produkt zu Produkt.

Warum du nach «Biofeedback» fragen musst – und wann nach «Neurofeedback»

Beim EMR kann Neurofeedback seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr als eigene Methode registriert werden (früher Methode Nr. 222). Es fällt dort unter Biofeedback, in der aktuellen EMR-Methodenliste Methode Nr. 37; der Berufsverband BBNS spricht von «Biofeedback inkl. Neurofeedback». Fragst du deine Kasse nach «Neurofeedback», kann die Antwort deshalb Nein lauten, obwohl die Leistung unter der Bezeichnung Biofeedback gedeckt wäre.

Frag also bei einer beim EMR registrierten Fachperson immer nach Biofeedback, EMR-Methode Nr. 37.

Bei der ASCA ist es anders: Sie führt Biofeedback (Nr. 424) und Neurofeedback (Nr. 425) als zwei getrennte Methoden. Bei einer ASCA-registrierten Fachperson fragst du deshalb nach genau der Methode, für die sie registriert ist.

Was wir unter Biofeedback konkret messen, steht auf unserer Seite zu Biofeedback und HRV-Training.

Was EMR und ASCA sind – und warum sie entscheiden

Das ErfahrungsMedizinische Register (EMR) und die Stiftung ASCA sind keine Behörden, sondern private Register, die Qualifikationen von Therapeutinnen und Therapeuten prüfen. Viele Schweizer Zusatzversicherungen stützen sich bei der Frage, wen sie akzeptieren, auf eines der beiden Register – oder auf beide.

Anforderungen für die Registrierung (Mindeststunden):

Register und Methode Fachausbildung Grundlagenausbildung
EMR, Biofeedback (Nr. 37) 400 Stunden 340 Stunden
ASCA, Biofeedback (Nr. 424) 400 Stunden 150 Stunden
ASCA, Neurofeedback (Nr. 425) 150 Stunden 150 Stunden

Bei der ASCA heisst die Grundlagenausbildung «Schulmedizinische Grundausbildung». Beim EMR genügt statt der Grundlagenausbildung auch ein Abschluss in Psychologie (BSc) oder Sonderpädagogik; bei der ASCA sind bestimmte Berufe von der Grundausbildung befreit.

Welche Krankenkassen Biofeedback über das EMR vergüten

Das EMR führt in seiner Methodenliste zu jeder Methode die Versicherer auf, die sie nach seiner Kenntnis vergüten. Für Biofeedback (Nr. 37) sind das nach der Methodenliste V028, gültig ab 1. Januar 2026:

Versicherer Einschränkung gemäss EMR-Methodenliste
CSS Standards der CSS-Richtlinien Komplementärmedizin müssen eingehalten sein
SWICA keine
KPT Natura und Krankenpflege Comfort sowie Pulse
Helsana TOP, OMNIA oder COMPLETA, Bereich «Spezielle Behandlungsformen»; COMPLETA EXTRA oder PLUS ergänzt
innova führt eine eigene Liste anerkannter Methoden und Fachpersonen
Aquilana keine
Atupri keine
CONCORDIA nur Natura plus, nicht Natura
Sanitas nur Vital
Agrisano nur AGRI-natürlich, nicht AGRI-spezial
Sodalis Gesundheitsgruppe Sodalis Spitalversicherung
rhenusana keine
SLKK keine
curaulta keine
Sumiswalder keine
kmu-Krankenversicherungen keine
vita surselva Ilanz keine
Krankenkasse Steffisburg keine
Krankenkasse Birchmeier keine
Krankenkasse Visperterminen keine
FKB Die liechtensteinische Gesundheitskasse keine
Suva – Militärversicherung individuelle Kostengutsprache vor Behandlungsbeginn nötig

Quelle: EMR-Methodenliste V028, Methode Nr. 37 Biofeedback.

Sonderfall Helsana: Biofeedback läuft dort über die speziellen Behandlungsformen. Verlangt werden ein vorgängiges Gesuch, eine schriftliche Kostengutsprache, eine ärztliche Verordnung und eine von Helsana anerkannte Fachperson. Das ist deutlich mehr Aufwand als bei den meisten anderen Kassen – plane ihn ein, bevor du startest.

Nicht auf dieser Liste stehen unter anderem ÖKK, Sympany, EGK, Groupe Mutuel und AXA. Und bei CONCORDIA, Agrisano, Sanitas und Sodalis entscheidet das konkrete Produkt: Das Nachbarprodukt derselben Kasse kann Biofeedback ausschliessen.

Das EMR weist darauf hin, dass diese Angaben nur informativen Charakter haben und weder das EMR noch die Versicherer binden. Jeder Versicherer entscheidet selbst und unabhängig vom EMR, ob und in welchem Umfang er vergütet; die Vergütungspraxis kann sich ändern. Prüf den aktuellen Stand deshalb in der EMR-Methodenliste nach.

Und über die ASCA?

Hier ist die Lage unübersichtlicher: Die ASCA veröffentlicht eine Liste ihrer Partnerversicherer, aber keine Zuordnung, welcher davon welche Methode vergütet. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Partnerversicherer alle ASCA-Methoden übernehmen.

ASCA-Partnerversicherer Einschränkung gemäss ASCA
CSS nur UNO+, DUE+ und SANFIT
Helsana nur COMPLETA PLUS und COMPLETA EXTRA
klug nur COMPLETA PLUS und COMPLETA EXTRA, Bedingungen von Helsana gelten
KPT nur Pulse Top und Pulse Premium
Assura nur NATURA, nicht Natura R3
Groupe Mutuel inklusive Avenir, Philos, Mutuel und AMB
Sanitas inklusive Wincare
AXA gemäss Liste der anerkannten Therapien
SWICA keine genannt
Sympany keine genannt
rhenusana keine genannt
Krankenkasse Wädenswil keine genannt
FKB Die liechtensteinische Gesundheitskasse keine genannt

Quelle: ASCA, Liste der Partnerversicherer, Stand 24. September 2026. Dies ist keine Liste für Biofeedback oder Neurofeedback.

Lies diese Tabelle bitte genau: Es ist die allgemeine Partnerliste der ASCA, keine Aussage über Biofeedback oder Neurofeedback. Auffällig ist, dass Assura, AXA, Groupe Mutuel, klug, Sympany und die Krankenkasse Wädenswil hier stehen, auf der EMR-Liste für Biofeedback aber fehlen. Ob diese Kassen über die ASCA vergüten, musst du direkt bei ihnen erfragen – mit der Methode, für die deine Fachperson bei der ASCA registriert ist.

In drei Schritten herausfinden, ob deine Kasse zahlt

Schritt 1: Police prüfen

Schau nach, ob deine Zusatzversicherung Komplementärmedizin einschliesst – meist ambulant, bei einzelnen Kassen auch über die Spitalzusatzversicherung. In den Versicherungsbedingungen findest du das zum Beispiel unter «Alternativmedizin» oder «Komplementärmedizin».

Schritt 2: Methode abklären

Frag schriftlich an, ob die Methode im Methodenkatalog deines Produkts enthalten ist: bei einer EMR-registrierten Fachperson Biofeedback (EMR-Methode Nr. 37) – nicht Neurofeedback –, bei einer ASCA-registrierten Fachperson die Methode, für die sie registriert ist (Biofeedback, Nr. 424, oder Neurofeedback, Nr. 425). Schriftlich deshalb, weil sich eine telefonische Auskunft im Streitfall schwer belegen lässt.

Schritt 3: Fachperson prüfen

Suche die Fachperson in der Therapeutensuche des EMR oder der ASCA. Steht sie dort nicht mit dieser Methode, vergütet die Kasse in der Regel nicht – unabhängig davon, wie gut die Ausbildung ist.

Zusatztipp: Wenn du eine längere Serie planst, hol dir vorher eine schriftliche Kostengutsprache; auch das EMR rät dazu, dich vorgängig bei deiner Versicherung zu informieren. Frag dabei nach Prozentsatz, Höchstbetrag und Anzahl Sitzungen – das erspart dir Überraschungen nach der zehnten Sitzung.

Was das für dich bei BRAINLI heisst

Derzeit ist bei BRAINLI keine Fachperson beim EMR oder bei der ASCA registriert. Für dich heisst das: keine Beteiligung deiner Zusatzversicherung. Du bezahlst die Sitzungen selbst, aktuell zwischen CHF 110 und CHF 150 pro Sitzung, abhängig von der Serienlänge. Alle Preise findest du unter Preise.

Was wir nicht versprechen können

Die Grundversicherung beteiligt sich bei uns nicht an den Kosten.

Neurofeedback und Biofeedback sind bei BRAINLI Trainingsmethoden. Sie ergänzen die Schulmedizin und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung oder Behandlung.

BRAINLI stellt keine Diagnosen. Wenn du eine Diagnose hast oder in Behandlung bist, sag uns das im Erstgespräch.

Wie belastbar die Studienlage je nach Anwendung ist, haben wir im Beitrag zur Studienlage zusammengefasst.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung Neurofeedback bei einer ärztlichen Diagnose?

Nein, nicht bei nichtärztlichen Anbietern wie BRAINLI. Leistungen nichtärztlicher Therapeutinnen und Therapeuten sind laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Zusatzversicherung zugeordnet. Das gilt unabhängig vom Anliegen, also auch dann, wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt.

Welche Krankenkasse zahlt Biofeedback und Neurofeedback?

Nach der EMR-Methodenliste (Biofeedback, Nr. 37) unter anderem CSS, SWICA, KPT, Helsana, innova, Aquilana, Atupri, Sanitas Vital, CONCORDIA Natura plus, rhenusana und die liechtensteinische FKB – teils nur für bestimmte Produkte und nur bei einer beim EMR registrierten Fachperson. Die vollständige Aufstellung steht in der Tabelle weiter oben. Für die ASCA gibt es keine solche Liste pro Methode; frag in diesem Fall direkt bei deiner Kasse nach.

Gilt für Biofeedback und HRV-Training dasselbe?

Ja, genauer gesagt umgekehrt: Beim EMR ist Biofeedback (Nr. 37) die übergeordnete Methode, die laut Berufsverband BBNS auch Neurofeedback umfasst. Bei der ASCA sind Biofeedback (Nr. 424) und Neurofeedback (Nr. 425) getrennte Methoden. HRV-Training ist eine Form von Biofeedback; in den Unterlagen der Register wird es nicht eigens genannt. Für die Kostenbeteiligung gelten dieselben Bedingungen.

Was, wenn Neurofeedback im Rahmen einer Psychotherapie eingesetzt wird?

Dann läuft die Abrechnung über die behandelnde Fachperson und nicht über uns. Klär das direkt mit ihr ab.

Lohnt sich ein Wechsel der Zusatzversicherung deswegen?

Das musst du für dich rechnen. Bedenke: Zusatzversicherungen sind freiwillige Produkte mit Gesundheitsprüfung, ein Wechsel ist nicht immer möglich, und die Mehrprämie für Komplementärmedizin kann die erwartete Rückerstattung übersteigen. Wir beraten dazu bewusst nicht – frag eine unabhängige Stelle.

Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen?

Krankheitskosten sind in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig. Ob das Training bei BRAINLI darunterfällt, entscheidet dein Steueramt. Frag dort nach, bevor du damit rechnest.

Quellen

  1. Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2026): Ärztliche Komplementärmedizin. Webseite, abgerufen am 24. September 2026. www.bag.admin.ch
  2. Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) (2026): Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV), SR 832.112.31, Art. 4b. Fassung vom 1. August 2026. fedlex.data.admin.ch
  3. ErfahrungsMedizinisches Register (EMR) (2025): Methodenliste V028. Gültig ab 1. Januar 2026; Methode Nr. 37 Biofeedback mit Versichererliste und Legenden. emr.ch
  4. ErfahrungsMedizinisches Register (EMR) (2025): Richtlinien zur Registrierung der Methode Nr. 37, Biofeedback (V028). Gültig ab 1. Januar 2026. emr.ch
  5. ErfahrungsMedizinisches Register (EMR) (2025): Allgemeine Geschäftsbedingungen (V028). Gültig ab 1. Januar 2026; Ziffer 6 zur Vergütung durch die Versicherer. emr.ch
  6. ErfahrungsMedizinisches Register (EMR) (2018): Methodenliste V020 (archivierte Fassung). Gültig ab 1. Januar 2018; Methode Nr. 222 Neurofeedback mit dem Hinweis, dass sie ab 1. Januar 2019 nicht mehr registriert werden kann. web.archive.org
  7. ErfahrungsMedizinisches Register (EMR) (2019): Methodenliste V021 (archivierte Fassung). Gültig ab 1. Januar 2019; ohne eigene Methode Neurofeedback. web.archive.org
  8. Stiftung ASCA (2026): Versicherer – Vertragliche Versicherer. Webseite, abgerufen am 24. September 2026. asca.ch
  9. Stiftung ASCA (2026): ASCA-Methodenliste. Abgerufen am 24. September 2026; Biofeedback Nr. 424, Neurofeedback Nr. 425. asca.ch
  10. Stiftung ASCA (2026): Das ASCA-Ausbildungssystem. Webseite, abgerufen am 24. September 2026. asca.ch
  11. Berufsverband Biofeedback | Neurofeedback Schweiz (BBNS) (2026): Beruf. Registrierungsanforderungen bei EMR und ASCA; Webseite, abgerufen am 24. September 2026. bbns.ch
  12. Sodalis Gesundheitsgruppe (2026): Spitalversicherung. Leistungen «Alternative Behandlungsmethoden»; Webseite, abgerufen am 25. September 2026. www.sodalis.ch
  13. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2026): Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11, Art. 33 Abs. 1 Bst. h. Fassung vom 2. September 2026. fedlex.data.admin.ch

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