Zahlt die Krankenkasse Neurofeedback in der Schweiz?
Nein – bei nichtärztlichen Anbietern wie BRAINLI übernimmt die Grundversicherung Neurofeedback nicht. Eine Kostenbeteiligung ist in der Regel nur über eine Zusatzversicherung möglich, meist über eine ambulante Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Dafür müssen zusätzlich zwei Dinge zusammenkommen: Die Methode muss im Methodenkatalog deiner Zusatzversicherung stehen – beim EMR läuft Neurofeedback unter Biofeedback –, und deine Fachperson muss beim EMR oder bei der ASCA für diese Methode registriert sein. Was das bei BRAINLI heisst, liest du weiter unten.

Warum die Grundversicherung nicht zahlt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt aus der Komplementärmedizin genau fünf ärztliche Leistungen: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Voraussetzung ist laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusätzlich, dass die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung erbracht wird (Art. 4b der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV).
Neurofeedback steht nicht auf dieser Liste. Und Leistungen, die von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin erbracht werden, fallen laut BAG grundsätzlich in den Bereich der Zusatzversicherung, nicht in die Grundversicherung.
Daran ändert auch eine ärztliche Empfehlung nichts.
Wie eine Kostenbeteiligung über die Zusatzversicherung funktioniert
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Du hast eine Zusatzversicherung, die Komplementärmedizin einschliesst. Meist ist das eine ambulante Zusatzversicherung. Einzelne Spitalzusatzversicherungen enthalten aber ebenfalls einen Beitrag, etwa die Sodalis Spitalversicherung (nur bei EMR-registrierten Fachpersonen mit einer von Sodalis anerkannten Therapieform).
- Die Methode steht im Methodenkatalog deines Produkts. Jeder Versicherer führt eine eigene Liste, und innerhalb derselben Kasse unterscheiden sich die Produkte.
- Die Fachperson ist beim EMR oder bei der ASCA registriert – und zwar für genau diese Methode. Einzelne Versicherer wie innova oder Helsana verlangen zusätzlich eine eigene Anerkennung.
Fehlt eine der drei Bedingungen, zahlt die Kasse in der Regel nicht. Rechne ausserdem nicht mit einer vollständigen Übernahme: Manche Produkte vergüten einen Prozentsatz bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, die Sodalis Spitalversicherung zum Beispiel 70 %, höchstens CHF 600 bis 1’200 pro Kalenderjahr. Prozentsatz und Höchstbetrag unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und von Produkt zu Produkt.
Warum du nach «Biofeedback» fragen musst – und wann nach «Neurofeedback»
Beim EMR kann Neurofeedback seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr als eigene Methode registriert werden (früher Methode Nr. 222). Es fällt dort unter Biofeedback, in der aktuellen EMR-Methodenliste Methode Nr. 37; der Berufsverband BBNS spricht von «Biofeedback inkl. Neurofeedback». Fragst du deine Kasse nach «Neurofeedback», kann die Antwort deshalb Nein lauten, obwohl die Leistung unter der Bezeichnung Biofeedback gedeckt wäre.
Frag also bei einer beim EMR registrierten Fachperson immer nach Biofeedback, EMR-Methode Nr. 37.
Bei der ASCA ist es anders: Sie führt Biofeedback (Nr. 424) und Neurofeedback (Nr. 425) als zwei getrennte Methoden. Bei einer ASCA-registrierten Fachperson fragst du deshalb nach genau der Methode, für die sie registriert ist.
Was wir unter Biofeedback konkret messen, steht auf unserer Seite zu Biofeedback und HRV-Training.
Was EMR und ASCA sind – und warum sie entscheiden
Das ErfahrungsMedizinische Register (EMR) und die Stiftung ASCA sind keine Behörden, sondern private Register, die Qualifikationen von Therapeutinnen und Therapeuten prüfen. Viele Schweizer Zusatzversicherungen stützen sich bei der Frage, wen sie akzeptieren, auf eines der beiden Register – oder auf beide.
Anforderungen für die Registrierung (Mindeststunden):
| Register und Methode | Fachausbildung | Grundlagenausbildung |
|---|---|---|
| EMR, Biofeedback (Nr. 37) | 400 Stunden | 340 Stunden |
| ASCA, Biofeedback (Nr. 424) | 400 Stunden | 150 Stunden |
| ASCA, Neurofeedback (Nr. 425) | 150 Stunden | 150 Stunden |
Bei der ASCA heisst die Grundlagenausbildung «Schulmedizinische Grundausbildung». Beim EMR genügt statt der Grundlagenausbildung auch ein Abschluss in Psychologie (BSc) oder Sonderpädagogik; bei der ASCA sind bestimmte Berufe von der Grundausbildung befreit.
Welche Krankenkassen Biofeedback über das EMR vergüten
Das EMR führt in seiner Methodenliste zu jeder Methode die Versicherer auf, die sie nach seiner Kenntnis vergüten. Für Biofeedback (Nr. 37) sind das nach der Methodenliste V028, gültig ab 1. Januar 2026:
| Versicherer | Einschränkung gemäss EMR-Methodenliste |
|---|---|
| CSS | Standards der CSS-Richtlinien Komplementärmedizin müssen eingehalten sein |
| SWICA | keine |
| KPT | Natura und Krankenpflege Comfort sowie Pulse |
| Helsana | TOP, OMNIA oder COMPLETA, Bereich «Spezielle Behandlungsformen»; COMPLETA EXTRA oder PLUS ergänzt |
| innova | führt eine eigene Liste anerkannter Methoden und Fachpersonen |
| Aquilana | keine |
| Atupri | keine |
| CONCORDIA | nur Natura plus, nicht Natura |
| Sanitas | nur Vital |
| Agrisano | nur AGRI-natürlich, nicht AGRI-spezial |
| Sodalis Gesundheitsgruppe | Sodalis Spitalversicherung |
| rhenusana | keine |
| SLKK | keine |
| curaulta | keine |
| Sumiswalder | keine |
| kmu-Krankenversicherungen | keine |
| vita surselva Ilanz | keine |
| Krankenkasse Steffisburg | keine |
| Krankenkasse Birchmeier | keine |
| Krankenkasse Visperterminen | keine |
| FKB Die liechtensteinische Gesundheitskasse | keine |
| Suva – Militärversicherung | individuelle Kostengutsprache vor Behandlungsbeginn nötig |
Quelle: EMR-Methodenliste V028, Methode Nr. 37 Biofeedback.
Sonderfall Helsana: Biofeedback läuft dort über die speziellen Behandlungsformen. Verlangt werden ein vorgängiges Gesuch, eine schriftliche Kostengutsprache, eine ärztliche Verordnung und eine von Helsana anerkannte Fachperson. Das ist deutlich mehr Aufwand als bei den meisten anderen Kassen – plane ihn ein, bevor du startest.
Nicht auf dieser Liste stehen unter anderem ÖKK, Sympany, EGK, Groupe Mutuel und AXA. Und bei CONCORDIA, Agrisano, Sanitas und Sodalis entscheidet das konkrete Produkt: Das Nachbarprodukt derselben Kasse kann Biofeedback ausschliessen.
Das EMR weist darauf hin, dass diese Angaben nur informativen Charakter haben und weder das EMR noch die Versicherer binden. Jeder Versicherer entscheidet selbst und unabhängig vom EMR, ob und in welchem Umfang er vergütet; die Vergütungspraxis kann sich ändern. Prüf den aktuellen Stand deshalb in der EMR-Methodenliste nach.
Und über die ASCA?
Hier ist die Lage unübersichtlicher: Die ASCA veröffentlicht eine Liste ihrer Partnerversicherer, aber keine Zuordnung, welcher davon welche Methode vergütet. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Partnerversicherer alle ASCA-Methoden übernehmen.
| ASCA-Partnerversicherer | Einschränkung gemäss ASCA |
|---|---|
| CSS | nur UNO+, DUE+ und SANFIT |
| Helsana | nur COMPLETA PLUS und COMPLETA EXTRA |
| klug | nur COMPLETA PLUS und COMPLETA EXTRA, Bedingungen von Helsana gelten |
| KPT | nur Pulse Top und Pulse Premium |
| Assura | nur NATURA, nicht Natura R3 |
| Groupe Mutuel | inklusive Avenir, Philos, Mutuel und AMB |
| Sanitas | inklusive Wincare |
| AXA | gemäss Liste der anerkannten Therapien |
| SWICA | keine genannt |
| Sympany | keine genannt |
| rhenusana | keine genannt |
| Krankenkasse Wädenswil | keine genannt |
| FKB Die liechtensteinische Gesundheitskasse | keine genannt |
Quelle: ASCA, Liste der Partnerversicherer, Stand 24. September 2026. Dies ist keine Liste für Biofeedback oder Neurofeedback.
Lies diese Tabelle bitte genau: Es ist die allgemeine Partnerliste der ASCA, keine Aussage über Biofeedback oder Neurofeedback. Auffällig ist, dass Assura, AXA, Groupe Mutuel, klug, Sympany und die Krankenkasse Wädenswil hier stehen, auf der EMR-Liste für Biofeedback aber fehlen. Ob diese Kassen über die ASCA vergüten, musst du direkt bei ihnen erfragen – mit der Methode, für die deine Fachperson bei der ASCA registriert ist.
In drei Schritten herausfinden, ob deine Kasse zahlt
Schritt 1: Police prüfen
Schau nach, ob deine Zusatzversicherung Komplementärmedizin einschliesst – meist ambulant, bei einzelnen Kassen auch über die Spitalzusatzversicherung. In den Versicherungsbedingungen findest du das zum Beispiel unter «Alternativmedizin» oder «Komplementärmedizin».
Schritt 2: Methode abklären
Frag schriftlich an, ob die Methode im Methodenkatalog deines Produkts enthalten ist: bei einer EMR-registrierten Fachperson Biofeedback (EMR-Methode Nr. 37) – nicht Neurofeedback –, bei einer ASCA-registrierten Fachperson die Methode, für die sie registriert ist (Biofeedback, Nr. 424, oder Neurofeedback, Nr. 425). Schriftlich deshalb, weil sich eine telefonische Auskunft im Streitfall schwer belegen lässt.
Schritt 3: Fachperson prüfen
Suche die Fachperson in der Therapeutensuche des EMR oder der ASCA. Steht sie dort nicht mit dieser Methode, vergütet die Kasse in der Regel nicht – unabhängig davon, wie gut die Ausbildung ist.
Zusatztipp: Wenn du eine längere Serie planst, hol dir vorher eine schriftliche Kostengutsprache; auch das EMR rät dazu, dich vorgängig bei deiner Versicherung zu informieren. Frag dabei nach Prozentsatz, Höchstbetrag und Anzahl Sitzungen – das erspart dir Überraschungen nach der zehnten Sitzung.